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Allgemeine Geschäftsbedingungen
KI-werbefilm.com ist ein Produkt der DigiTeach-Academy GmbH Esteplatz 8/7, 1030 Wien UID-Nummer: ATU76836827 Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der DigiTeach-Academy GmbH, Esteplatz 8/7, 1030 Wien (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend „Auftraggeber"), insbesondere im Hinblick auf Verträge zur Durchführung von Leistungen im Bereich der KI-Videoproduktion und Videoanimation, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.2 Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. an Gewerbetreibende. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht. 1.3 Widersprechende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 1.4 Diese AGBs gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. 1.5 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 2 Leistungsgegenstand 2.1 Der Auftragnehmer bietet Leistungen in den Bereichen KI-Videoproduktion, Videoanimation, Skript- und Storyboardentwicklung, Voiceover, Sounddesign sowie strategische Marketingberatung an. 2.2 Die einzelnen konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber. 2.3 Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt einvernehmlich vorab. Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung beim Auftragnehmer. 2.4 Die Bereitstellung der fertiggestellten Leistungen erfolgt digital. 2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu bedienen. 2.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu erfüllen und dem Auftragnehmer Zugriff auf angeforderte Unterlagen zu verschaffen. Ist die Leistungsdurchführung wegen eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber gestört oder unmöglich, ist jegliche Haftung des Auftragnehmers diesbezüglich ausgeschlossen. 2.7 Hinweis zur Künstlichen Intelligenz (KI): Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass zur Erstellung der Inhalte (Video, Bild, Ton) generative Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Aufgrund der aktuellen Rechtslage kann an rein KI-generierten Inhalten gegebenenfalls kein Urheberrecht entstehen. Der Auftragnehmer verschafft dem Auftraggeber jedoch das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Ergebnissen, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die rechtliche Schutzfähigkeit (z.B. Markenschutz) der KI-generierten Inhalte. § 3 Vertragsschluss 3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder durch Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des Auftragnehmers dar. Der Auftraggeber wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. 3.2 Der Vertragsschluss kann fernmündlich, elektronisch (per E-Mail oder Kontaktformular) oder schriftlich erfolgen. 3.3 Im Fall von fernmündlich oder per Videochat abgeschlossenen Verträgen willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer das Gespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. § 4 Pflichten der Parteien 4.1 Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Durchführung der vereinbarten Leistungen. 4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehenden Rechte Dritter vorliegen und stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. 4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen zu erteilen. Verspätungen sind unverzüglich anzuzeigen. Mehrkosten die durch vom Auftraggeber verschuldete Verzögerungen entstehen hat dieser zu tragen. 4.4 Im Fall einer Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten, insbesondere für bereits erbrachte Beratungs- und Produktionsleistungen, welche regelmäßig 50% der vereinbarten Vergütung ausmachen, an den Auftragnehmer zu erstatten. Der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart. 4.5 Der Auftraggeber benennt auf erstes Verlangen des Auftragnehmers einen festen Ansprechpartner für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. 4.6 Nach Fertigstellung steht die finale Produktion dem Auftraggeber digital zum Download bereit. Während der Produktion kann das Material mit einem Wasserzeichen versehen werden. § 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen 5.1 Die Vergütung erfolgt als Pauschalvergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In der Pauschalvergütung sind bis zu zwei Korrekturschleifen je Produktionsschritt enthalten. Weitere Korrekturen sowie beschleunigte Bearbeitung sind kostenpflichtig. 5.2 Die Zahlung erfolgt in zwei Teilen: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% nach Fertigstellung und vor finaler Übergabe. Alle Beträge verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 5.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu überweisen. 5.4 Die Vergütungspflicht bleibt auch dann bestehen wenn die Leistung aus einem durch den Auftraggeber verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. 5.5 Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 5.6 Die Abrechnung erfolgt auf elektronischem Weg über die vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse. § 6 Lieferfristen 6.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach vollständiger Bezahlung der Anzahlung sowie Übermittlung aller notwendigen Briefing-Unterlagen durch den Auftraggeber. 6.2 Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. 6.3 Ist kein fixer Fertigstellungstermin vereinbart worden ist der Auftragnehmer berechtigt, die Produktion bis spätestens 16 Wochen ab dem vereinbarten Kickoff-Termin zur Abnahme vorzulegen. § 7 Abnahme 7.1 Das fertiggestellte Video gilt als abgenommen wenn der Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Übermittlung keine schriftlichen Änderungswünsche mitteilt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Video als genehmigt. 7.2 Der Auftragnehmer kann nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen. 7.3 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine sofern nicht explizit schriftlich vereinbart. § 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte 8.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt soweit dies die aktuelle Rechtslage zu KI-generierten Inhalten zulässt. 8.2 Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am fertiggestellten Video für alle vereinbarten Zwecke. Der Auftragnehmer verzichtet damit auf eine anderweitige Lizenzierung desselben Videos an Dritte. 8.3 Das Urheberrecht als solches verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Weiterveräußerung oder Weiterlizenzierung des Videos durch den Auftraggeber an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. 8.4 Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung dass der Auftraggeber sämtliche Vergütungspflichten vollständig erfüllt hat. 8.5 Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer unentgeltlich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der fertiggestellten Produktion zum Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere auf der Website und den Marketingkanälen des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. 8.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums vollumfänglich frei. § 9 Haftung 9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. 9.3 Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse wie Leadanzahl, Umsatzsteigerung oder Conversion-Rates wird ausdrücklich nicht übernommen. Der Erfolg einer Werbekampagne hängt von zahlreichen Faktoren ab die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. § 10 Verzug 10.1 Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge einzustellen. 10.2 Bei vereinbarter Ratenzahlung und Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen was er an Aufwendungen erspart. 10.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. § 11 Datenschutz und Geheimhaltung 11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Jenseits der Vertragserfüllung erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte. 11.2 Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 11.3 Zur Speicherung von Projektdaten über einen Zeitraum von 12 Monaten nach Fertigstellung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. § 12 Referenznennung Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Verwendung von Marken, Bezeichnungen oder Logos des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur Nennung nicht verpflichtet. § 13 Änderung der AGBs Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGBs aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, insbesondere bei Gesetzesänderungen oder geänderter Rechtsprechung. Der Auftraggeber wird rechtzeitig benachrichtigt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGBs nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung gelten diese als angenommen. § 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien. § 15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt dasjenige als vereinbart was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.